Sprachwohnzimmer Hygiene- und Schutzkonzept

Gültig ab dem 17.05.2021 bis auf Widerruf

V. v.24.01.2022

Zum Schutz unserer Kund*innen und Mitarbeiter*innen vor einer weiteren Ausbreitung des

Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und

Hygieneregeln einzuhalten.

Ansprechpartnerin zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Astrid Wenzel

Tel.: 0341 3029746

Email: astrid@sprachwohnzimmer.de

  • Die Kontaktnachverfolgung wird sichergestellt.
  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
  • SARS-Cov-2-infizierte Personen, Personen mit COVID-19-Verdacht und Personen mit COVID-19-Symptomen halten wir von den Räumlichkeiten des SWZ fern.
  • Bei Verdachtsfällen und SARS-Cov-2-Infektionen sind Mitarbeiter*innen und Kund‘*innen verpflichtet, das Sprachwohnzimmer unverzüglich zu informieren.
  1. Zugangsbeschränkung und -kontrolle
  1. Der Zutritt zum Sprachwohnzimmer bzw. eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist nur Personen erlaubt, die vollständig geimpft oder genesen sind (2G). Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.
  2. Definitionen:
    1. Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Impfnachweis kann auf Papier oder in elektronischer Form erbracht werden. Bei Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Vaxzevria® von AstraZeneca sind zwei Impfungen nötig. Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen sind.
    2. Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.
  1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
  1. Erstellung eines Sitzkonzeptes mit Einhaltung der Mindestabstände von 1,5m und entsprechende Markierungen für die Unterrichtsräume
  2. Beschränkung der Personenanzahl in gemeinsam genutzten Bereichen des SWZ auf max. zwei Personen
  3. Unterweisung der Mitarbeiter*innen über die Abstandsregeln
  4. Aushang Hinweisschilder im SWZ
  5. Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln durch Mitarbeiter*innen des SWZ
  1. Mund-Nasen-Bedeckungen
  1. In allen gemeinsam genutzten Bereichen des SWZ ist das Tragen einer Schutzmaske Pflicht. Zu den gemeinsam genutzten Bereichen gehören der Eingangsbereich, der Flur, das Treppenhaus sowie die Toilette. Kursteilnehmer*innen und Kursleiter*innen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, müssen das SWZ verlassen.
  2. Aushang Hinweisschilder im SWZ
  1. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
  1. Auffordern von Kursteilnehmer*innen und -leiter*innen mit entsprechenden Symptomen, das SWZ zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
  2. Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden
  3. Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei

bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht

  1. Handhygiene
  1. Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
  2. Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Handdesinfektion
  3. Unterweisung der Kursteilnehmer*innen und -leiter*innen zur Handhygiene
  4. Bereitstellung von kontaktlosen Seifenspendern
  5. Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung
  6. Bereitstellung von Einweghandschuhen
  1. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter*innen- und Kund*innenverkehrs
  1. Beschränkung der Personenanzahl in gemeinsam genutzten Bereichen des SWZ auf max. zwei Personen pro Bereich
  2. kein Aufenthalt im SWZ außerhalb der Lehrveranstaltungen
  3. Trennung von Ein- und Ausgang
  4. Abschließen der Eingangstür
  5. Lehrveranstaltungen beginnen, wenn möglich, zeitlich versetzt, um Kontakt zwischen Kursteilnehmer*innen verschiedener Kurse zu vermeiden
  6. 15-minütige Pause zwischen Lehrveranstaltungen, um Kontakt zwischen Kursteilnehmer*innen verschiedener Kurse zu vermeiden
  1. Zutritt betriebsfremder Personen zum SWZ
  1. Beratungen, Vorstellungsgespräche u.ä. finden, wenn möglich, online, telefonisch oder per Mail statt.
  2. Zutritt für Besucher*innen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; keine Laufkundschaft. Es gilt Punkt 1.1.
  3. Kontaktdaten betriebsfremder Personen werden vor oder beim Betreten/Verlassen des SWZ dokumentiert.
  4. Betriebsfremde Personen werden über die Maßnahmen, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten, informiert.
  1. Kontaktnachverfolgung

Die Kontaktnachverfolgung wird sichergestellt.

Zu diesem Zweck sind folgende personenbezogene Daten zu verarbeiten:

  • Name
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  • Postleitzahl der Besucher
  • Zeitraum des Besuchs

Die Daten werden geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte erhoben und für die Dauer eines Monats aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist werden die Daten unverzüglich gelöscht.

  1. Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice
  1. Ein Arbeitsplatz wird lediglich für die Geschäftsführerin eingerichtet.
  2. Die freien Mitarbeiter*innen des SWZ halten sich lediglich zur Durchführung der Lehrveranstaltungen im SWZ auf; die Vorbereitung und Planung der Lehrveranstaltungen erfolgt ausschließlich im Homeoffice.
  1. Meetings und Präsenzveranstaltungen
  1. Die Kommunikation der Geschäftsführung mit den Mitarbeiter*innen des SWZ erfolgt bevorzugt online, telefonisch oder per Mail.
  2. Lehrveranstaltungen können, wenn gewünscht, per Videokonferenz stattfinden.
  3. Bei Präsenzveranstaltungen wird die Einhaltung der in diesem Dokument definierten Schutz- und Hygienemaßnahmen gewährleistet.
  1. Reinigung / Desinfektion und sonstige Hygienemaßnahmen
  1. regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten; Fenster bleiben, wenn möglich, auch während der Lehrveranstaltungen geöffnet
  2. keine gemeinschaftlich nutzbaren Arbeitsmaterialien (Bücher, Whiteboardmarker, Stifte, Kreide,Tafelschwamm, Wischtücher). Jede*r Kursleiter*in erhält ein individuelles Set an Arbeitsmaterialien, das ausschließlich von ihm/ihr genutzt wird. Die Kursteilnehmer*innen werden aufgefordert, sich ihre eigenen Schreibutensilien mitzubringen.
  3. Vertragsabschlüsse und Rechnungsversand erfolgen elektronisch
  4. Oberflächen und Gegenstände werden mehrmals täglich, bzw. nach Nutzung gereinigt/desinfiziert, v.a.
    1. Drucker/Kopierer
    2. Tische, Fernbedienung, CD-Player (nach Lehrveranstaltung)
    3. Türklinken
    4. Fenstergriffe
    5. Lichtschalter
    6. Handläufe an Treppen
    7. Toilette

Entsprechende Reinigungsutensilien liegen in jedem Raum und am Drucker bereit. Für die Entsorgung der Einmalhandschuhe und Putzutensilien stehen spezielle Behälter bereit.

  1. Unterweisung der Mitarbeiter*innen und aktive Kommunikation
  1. Unterweisung der Mitarbeiter*innen über die Hygiene- und Abstandsregeln
  2. Erstellung und Aushändigung des Dokuments SPRACHWOHNZIMMER HYGIENE- UND SCHUTZKONZEPT: VERPFLICHTUNG FÜR KURSLEITER*INNEN an alle Kursleiter*innen

Das Dokument ist von allen Kursleiter*innen zu unterzeichnen.

  1. Aushang Hinweisschilder
  2. Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
  3. aktive Kommunikation der eingeleiteten Präventions- und Schutzmaßnahmen
  4. Benennung einer Ansprechpartnerin
  1. Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang
  1. Das Schutz- und Hygienekonzept wird zur Vorlage und Einsicht in digitaler sowie ausgedruckter Form aufbewahrt.
  2. Das Schutz- und Hygienekonzept liegt für alle sichtbar im SWZ aus.

Kontaktformular Sprachwohnzimmer

  
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